Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.08.2016
1. Geltungsbereich – Begriffsbestimmungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Leistungen und Angebote von Steffen König und Nicole Debus – cocktailkoenige.de
(nachfolgend „Cocktail Könige“ genannt).
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person
oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden, die
der Cocktail Könige nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt hat, sind
unverbindlich, auch wenn die Cocktail Könige ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote und
Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote der Cocktail Könige sind freibleibend und gelten für die
Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraumes oder, falls kein Zeitraum angegeben
ist, für höchstens 30 Kalendertage ab Erstellungsdatum des Angebots.
2.2. Die Annahme des Angebots durch den Kunden stellt einen verbindlichen
Auftrag dar. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn die Cocktail Könige
diesen Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels Auftragsbestätigung annehmen
und der Kunde die in der Auftragsbestätigung genannte Anzahlung leistet.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Auftragsbestätigung.
3.2. Der Aufbau erfolgt, soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, am
Veranstaltungstag, der Abbau unmittelbar nach Ende der Veranstaltung bzw. der
vereinbarten Einsatzzeit.
3.3. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass ein geeigneter Standplatz
für das Barmobil/ die mobile Cocktailbar zur Verfügung steht.
4. Preise
Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in
Euro.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Der Kunde kann den Rechnungsbetrag per Überweisung bezahlen. Der
Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Rechnungserhalt fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug. Die Cocktail Könige behalten sich in diesem Fall vor, vom
Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 %, vom Unternehmer Verzugszinsen in
Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank einzufordern.
5.2. Die Cocktail Könige haben, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart,
Anspruch auf Vorauszahlung in Höhe von 35 % des Gesamtpreises bei
Auftragserteilung.
6. Stornierung des Auftrags
Bei der Stornierung von bestätigten Aufträgen durch den Kunden berechnen die
Cocktail Könige 60 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 20%, 30 Tage
vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50%, 7 Tage vor dem vereinbarten
Veranstaltungstermin 75% der vereinbarten Auftragssumme.
7. Beschädigungen und
fehlende Gegenstände
7.1. Der Kunde haftet für Beschädigungen am Eigentum der Cocktail Könige, die
durch ihn verursacht worden sind. Als durch den Kunden verursacht gelten auch
Schäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des
gesetzlichen Vertreters des Kunden oder eines seiner Erfüllungsgehilfen
beruhen. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für Schäden, die durch Teilnehmer
der vom Kunden organisierten Veranstaltung verursacht worden sind.
7.2. Bei Beschädigung oder Verlust von Gegenständen werden dem Kunden die
Kosten der Wiederbeschaffung des gleichen oder eines gleichwertigen
Gegenstandes oder die Kosten einer fachgerechten Reparatur in Rechnung
gestellt.
7.3. Für fehlende oder beschädigte Gläser wird ein Wiederbeschaffungspreis in
Rechnung gestellt. Dieser beträgt bei Sektgläsern 2,00€, bei allen anderen
Gläsern 3,00€.
8. Schlussbestimmungen
Für alle Verträge zwischen den Cocktail Königen und dem Kunden findet das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
Anwendung.